contact

1. Allgemeines

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Vertragsbedingungen. Mit Annahme meines Angebotes erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

2. Art und Umfang der Dienstleistung

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen als IT-Berater, -Entwickler und -Trainer gemäß den Vereinbarungen im Vertrag. Der Auftraggeber trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.

3. Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.
Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Vertrag.

4. Mitwirkungsleistung des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung im Vertrag.

5. Vergütung

5.1 Eine im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten des Auftragnehmers werden wie Arbeitszeiten vergütet. Der Auftragnehmer erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung und des vom Auftragnehmer unterschriebenen und vom Auftraggeber durch Gegenzeichnung genehmigten Leistungsnachweises fällig, soweit keine andere Form des Leistungsnachweises vereinbart ist. Der Leistungsnachweis gilt auch als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht.

5.2 Ein im Vertrag vereinbarter Festpreis ist das Entgelt für alle vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein Festpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung fällig. Voraussetzung für die Fälligkeit ist der Erhalt einer prüffähigen Rechnung.

5.3 Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vergütet.

6. Haftung

Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder dessen Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Auftragnehmers verursacht wurde.

7. Verjährung

Ansprüche verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 8 Jahren nach vollständiger Leistungserbringung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung.

8. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Auftragnehmers 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf Forderung des Auftragnehmers in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden.

9. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht der Auftragnehmer darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.

10. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist Lampertheim/Hessen.

Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für unseren Firmensitz Lampertheim zuständige Gericht.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen am 16.04.2014 verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.